Callheinz
Das Leben läuft nicht immer nach Fahrplan - vor allem, wenn der Bus nur selten oder gar nicht fährt. Hier kommt callheinz ins Spiel: dein smarter und flexibler Mobilitätsservice. Für weitere Infos klicken Sie hier.
Für die Aufstellungsversammlungen liegen Ordner mit den benötigten Unterlagen bereit. Diese müssen vorab beim Kommunalwahlteam in der Verwaltungsgemeinschaft abgeholt werden. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.
Wahlvorschläge können erst wirksam eingereicht werden, nachdem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bekannt gemacht worden ist (frühestens Dienstag, 09.12.2025).
Die Durchführung der Aufstellungsversammlung muss bis Donnerstag, den 08.01.2026 erledigt sein. Die Verwaltung empfiehlt aus organisatorischen Gründen diese bereits vor den Weihnachtsferien abzuschließen.
E-Mail: wahl(at)vg-koen.de
Nicole Semineth, 09761 402-133
Sabrina Schlinke, 09761 402-313
Nicole Alber, 09761 402-122
sowie die Geschäftsstellenleitung
Lina Gräf, 09761 402-400
Alle Informationen zur Wahl finden Sie hier.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat ab dem 01.02.2025 folgende neue Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) ist es ab dem
01.01.2024 NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit! Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis, sowie der Reisepass, der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass zur Verfügung.
Auskunft, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, gibt Ihnen das Auswärtige Amt oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindliche Empfehlung diesbezüglich aussprechen.
Ihr Einwohnermeldeamt
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